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Ausfallgebühr bei kurzfristigen Absagen oder bei Nichterscheinen
Bitte beachten Sie, dass Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden oder bei Nichterscheinen, in Rechnung gestellt werden müssen.
Da ich mir für meine Kundinnen und Kunden gerne viel Zeit nehme und diese individuell einplane, ist es mir leider nicht möglich, kurzfristig abgesagte Termine neu zu vergeben.
Ich bitte um Ihr Verständnis und bedanke mich herzlich.
Für alle anderen Fragen oder Wünsche können Sie uns gerne anschreiben.


